Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Am Montag, den 02.03.2015, gegen 14.10 Uhr wurde die Mainzer Feuerwehr (Rheinland-Pfalz) von einem besorgten Bürger alarmiert, dass sich eine suizidgefährdete Person auf dem Dach der Scheffelstraße (Neustadt) in Absturzgefahr befände.
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