Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Während einer Übung der Höhenretter stürzte ein Beamter aus ca. acht Meter Höhe ab. Ursache war ein Rettungsmesser, das versehentlich die Seile durchtrennte.
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