Die Wahl zum stellvertretenden Wehrleiter der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (Rheinland-Pfalz) muss wiederholt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Am Montag, den 02.03.2015, gegen 14.10 Uhr wurde die Mainzer Feuerwehr (Rheinland-Pfalz) von einem besorgten Bürger alarmiert, dass sich eine suizidgefährdete Person auf dem Dach der Scheffelstraße (Neustadt) in Absturzgefahr befände.
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