Brand in Schneizlreuth mit 6 Toten: Tatverdächtiger festgenommen  

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Nach dem Brand eines Anwesens in Schneizlreuth am frühen Morgen  des 23. Mai 2015  mit sechs Toten und acht Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) gegen den 46-jährigen Geschäftsführer einer  Veranstaltungs-GmbH ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts  der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Laufen hat antragsgemäß Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.

Die vom Tatverdächtigen geführte GmbH ist seit längerer Zeit Nutzerin eines  denkmalgeschützten  Anwesens  in  der  Gemeinde  Schneizlreuth.  Im  Rahmen einer Betriebsveranstaltung waren 47 Gäste  aus dem Raum Niederbayern sowie sieben weitere Personen in der Nacht vom 22. auf den 23.  Mai 2015 in dem Gebäude untergebracht. In den Morgenstunden brach aus  bisher noch nicht eindeutig geklärten Gründen in dem Haus ein Brand aus.  In der Folge fanden im Dachgeschoss sechs Männer den Tod. Sie wurden  dort von dem Feuer überrascht und kamen durch schwerste Verbrennungen  und  Rauchgase  zu  Tode.  Acht  weitere  Personen  wurden  zum  Teil  schwer verletzt.

Schlafstätten im Dachgeschoss nicht genehmigt

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war die Ausweisung  von  Schlafstätten  im  Dachgeschoss  nicht  genehmigt  und  aus  Gründen des Brandschutzes unzulässig. Dies soll dem Beschuldigten bekannt gewesen sein. Er soll 2009 gegenüber dem zuständigen Landratsamt  erklärt  haben,  dass  er  auf  die  Durchführung  eines  Genehmigungsverfahrens für  Gästebetten in der Niederlassung Schneizlreuth verzichte, weil es  keine  Möglichkeiten  für  die  bauliche  Veränderung  bezüglich  der  Brandschutzverordnungen gebe. Der Beschuldigte soll dabei ausdrücklich auf die  Beherbergung von Personen mit Übernachtungen in diesem Gebäude verzichtet  haben.

Haftbefehl wegen Fluchtgefahr

Er  musste  daher  nach  Ansicht  der  Staatsanwaltschaft  mit  einem Brandausbruch und der Folge der Gefährdung von Menschenleben  rechnen.  Die  Staatsanwaltschaft  sieht  den  dringenden Verdacht  der  sechsfachen  fahrlässigen  Tötung  und  der  fahrlässigen  Körperverletzung  in  acht  Fällen  für gegeben. Sie hat den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr beantragt,  den  der Ermittlungsrichter des  Amtsgerichts  Laufen  erlassen  und  am 02.06.2015 dem Beschuldigten eröffnet hat. Er befindet sich nunmehr in  Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Sie wird weiterhin den Sachverhalt umfassend untersuchen und dabei auf alle denkbaren rechtlichen Fragen eingehen. Dabei sind sowohl die zur Entlastung als auch die zur Belastung dienenden Umstände aufzuklären. Im Hinblick auf die für den Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung und die laufenden Ermittlungen werden keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.

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