Die Wahl zum stellvertretenden Wehrleiter der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (Rheinland-Pfalz) muss wiederholt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Eine erneute Einschätzung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt (Bayern) hat ergeben, dass die ursprünglichen Vorwürfe bei der Einsatzfahrt des Notarztes nicht gegeben sind.
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