Staatsanwaltschaft Ingolstadt zieht Strafbefehl gegen Notarzt Alexander Hatz zurück

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Eine erneute Einschätzung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt (Bayern) hat ergeben, dass die ursprünglichen Vorwürfe bei der Einsatzfahrt des Notarztes nicht gegeben sind.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft München heute in einer Presseerklärung mitteilte wurde der Strafbefehl zurückgezogen. Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft weiter mitteilte liegt weder ein grob verkehrswidriges noch ein rücksichtsloses Verhalten des Notarztes bei der Blaulichtfahrt vor. Somit liegt auch keine Straßenverkehrsgefährdung im Sinne des § 315c des Strafgesetzbuches vor.

Weiter wird ausgeführt, dass die Online-Petition in der Sache keine Auswirkung auf den Rückzug des Strafbefehls hatte. Allerdings wurden beide Staatsanwaltschaften durch die große Resonanz auf Umstände aufmerksam die nochmals geprüft wurden. Zudem schilderte der Verteidiger von Dr. Alexander Hatz den Sachverhalt mit einer rechtlichen Würdigung was letztendlich Ausschlaggebend für die Rücknahme des Strafbefehls war.

Dr. Alexander Hatz hat den für ihn positiven Ausgang in einer Facebook Gruppe bestätigt und sich dort auch bedankt.

Quelle: Video Merkur Online

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