Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Einen in der Nachbetrachtung ungewöhnlichen Einsatz fuhren Feuerwehr und Polizei in Meerbusch (Nordrhein-Westfalen) vergangenen Mittwoch gegen 16:40 Uhr.
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