Der Löschzug der Abteilung Tuttlingen (Baden-Württemberg) wurde am 11.01. mit dem Stichwort „Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus“ zu einem Brandeinsatz gerufen
Eine erneute Einschätzung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt (Bayern) hat ergeben, dass die ursprünglichen Vorwürfe bei der Einsatzfahrt des Notarztes nicht gegeben sind.
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