In Deutschland sieht man ja kaum Zivilisten die im Einsatzgeschehen mithelfen. Zwar darf der Einsatzleiter nach Artikel 24 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Personen bis zu drei Tagen heranziehen, aber das ist hier doch eher die Ausnahme.
Gestern Morgen kam es in Sharjah zu einem Großbrand in einem 40-stöckigem Wohngebäude. Obwohl sich das Feuer fast über die gesamte Gebäudehöhe ausbreitete, kamen laut Medien keine Personen zu Schaden.
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