Einen in der Nachbetrachtung ungewöhnlichen Einsatz fuhren Feuerwehr und Polizei in Meerbusch (Nordrhein-Westfalen) vergangenen Mittwoch gegen 16:40 Uhr.
In Deutschland sieht man ja kaum Zivilisten die im Einsatzgeschehen mithelfen. Zwar darf der Einsatzleiter nach Artikel 24 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Personen bis zu drei Tagen heranziehen, aber das ist hier doch eher die Ausnahme.
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