Um zukünftig die Erkundung bei Großbränden oder Vermisstensuchen zu verbessern wurde für die Feuerwehren im Landkreis Leer (Niedersachsen) eine Aufklärungsdrohne beschafft.
In Deutschland sieht man ja kaum Zivilisten die im Einsatzgeschehen mithelfen. Zwar darf der Einsatzleiter nach Artikel 24 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Personen bis zu drei Tagen heranziehen, aber das ist hier doch eher die Ausnahme.
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