Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Um 08.17 Uhr wurde am 02.03. die Polizei darüber informiert, dass in der Paradiesgasse in Frankfurt (Hessen) eine männliche Person auf dem Fenstersims im 2. Stockwerk eines mehrgeschossigen Hauses sitze.
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