Seit Monaten ist bekannt, dass Feuerwehrbeamte Ausgleich erhalten müssen, wenn sie über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche Dienst leisten. Der Oberbürgermeister von München hat sich hierzu noch nicht geäußert. Ihre […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar