Gaffer und Schaulustige, was darf die Feuerwehr?

Viele Feuerwehren reagieren mit Schutzwänden und Informationskampagnen über dass Thema Gaffen. Doch was ist an der Einsatzstelle überhaupt erlaubt und was nicht?

In den letzten Jahren wurde der § 201a StGB durch den Gesetzgeber immer mehr gestärkt und ausgebaut. Damit soll verhindert werden, dass Tote oder Verletzte ungewollt gefilmt werden. Die Rede ist hierbei von der “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen”. Manche Einsatzkräfte schießen aber über das Ziel hinaus, und behaupten, dass man überhaupt keine Aufnahmen von Einsätzen anfertigen darf. Das wird aber durch den StGB nicht abgedeckt und war auch nie die Absicht dieser Gesetzesanpassung.

1 Kommentar zu Gaffer und Schaulustige, was darf die Feuerwehr?

  1. Man erlebt es einfach zu oft und es wird auch nicht weniger.
    Es sollten eindeutig höhere Strafen angeschafft.

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