Hauptamtliche Führungskräfte in ehrenamtlichen Feuerwehrstrukturen

Führungskräfte Feuerwehr hauptamtlich

Im Oktober letzten Jahres hat Claus Lange, Direktor der Feuerwehr Hannover, ein paar Worte in der Brandschutz zu hauptamtlichen Führungskräften veröffentlicht. Aus dem Grund möchte ich mal ein paar Punkte von mir zu dem Thema schreiben.

Damit es nicht zu lang wird picke ich nur das Thema Anstellungsverhältnis raus. Alle anderen Punkte wie zeitliche Verfügbarkeit und fachliche Ausbildung spielen natürlich auch eine Rolle, werden hier aber nicht von mir betrachtet.

Nur die Leistung zählt

Ich selbst bin jemand der sehr leistungsorientiert ist. Das heißt, mir ist es erst mal egal was jemand für schicke Titel hat, ober er Frau oder Mann ist, hauptamtlich oder ehrenamtlich. In erster Linie soll er zeigen was er kann. Dieser Ansatz sollte grundsätzlich doch im Interesse von uns allen sein. Auch als Feuerwehrleute wollen wir doch für uns selbst und unsere Feuerwehren nur das Beste. Warum also bei der Führungsperson Abstriche machen? Claus Lange zitiert in seinem Editorial den Satz “Ehrenamtliche dürfen nicht von Hauptberuflichen geführt werden”. Solche Aussagen sind für mich nicht nachvollziehbar. Warum um Himmels Willen soll man denn als Feuerwehrler die interessante Gruppe der hauptamtlichen Feuerwehrführungskräfte ausklammern? Das wäre genauso wie wenn ein Bauunternehmer einen neuen Polier sucht, Voraussetzung: Er soll niemals auf dem Bau gearbeitet haben. Gärtner, Köche oder Fensterputzer sind willkommen, aber bitte keiner der es gelernt hat. Macht das Sinn? Ich denke nein.

Es gibt aber auch einen Punkt den ich bei einer hauptamtlichen Besetzung des Chefpostens kritisch sehe. Das liegt nicht an der Eigenschaft “hauptamtlich”, sondern am System selbst. Ist man nämlich als Beamter auf dem Posten, dann ist er dort erst mal gesetzt. Für den Bewerber kann das ein Vorteil sein, für den Landkreis und die Feuerwehren nicht unbedingt.

Wahlamt oder Lebensjob?

In Bayern heißt der Oberste im Landkreis Kreisbrandrat und wird von den Kommandanten alle sechs Jahre als Ehrenamtsposten gewählt. Das heißt spätestens nach sechs Jahren können die Feuerwehren die Reißleine ziehen oder eben verlängern. Letzteres natürlich nur, wenn sie mit der Arbeit ihres Kreisbrandrates zufrieden waren.

Erfolgt nun die Besetzung als Beamter der Qualifikationsebene 3 (gehobener Dienst), dann gibt es nach sechs Jahren keine Möglichkeit mehr den Kreisbrandrat abzuwählen. Gerade in einer Zeit in der es schon schwer genug ist auf zehn Jahre zu planen, sehe ich eine solche langfristige Besetzung kritisch. Wenn man einen Kreisbrandrat hat der einen guten Job macht und alle zufrieden sind ist das natürlich kein Problem, was aber wenn nicht?

Kreisbrandrat nur als befristete Stellen

Meine Vorschläge sind wohl weder mit Beamtenrecht noch mit dem Feuerwehrgesetz kompatibel, aber ich stelle hier einfach mal meine Ideen zur Diskussion. Ähnlich wie in großen Betrieben würde ich den Feuerwehr-Chefposten im Landkreis befristen oder zumindest mit einer möglichen Kündigungsfrist versehen. Dadurch sind Feuerwehren und auch Landratsamt auf der sicheren Seite. Hat man mit dem Kandidaten daneben gelangt, kann man auch das Arbeitsverhältnis beenden. Warum ist das wichtig? Wenn man vom schlechtesten Fall ausgeht, dann hat man den Kreisbrandrat von Anfang dreißig bis Anfang sechzig im Amt. Und dreißig Jahre ist eine unendlich lange Zeit wenns nicht richtig läuft.

Mehr Geld für den Feuerwehrchef

Natürlich müssen die Landkreise das höhere Risiko einer Entlassung auch für die zukünftigen Bewerber auf den Chefposten ausgleichen. Ansonsten haben die Leute wohl wenig Anreiz aus dem gesicherten Beamtenverhältnis auf den Posten eines Kreisbrandrates mit ungewisser Zukunft zu wechseln. Das können dann auch gerne mal € 10.000 oder € 20.000 mehr im Jahr sein. Auch wenn das nach viel klingt aber man muss sich hier einfach einen sehr, sehr guten Kandidaten reinholen. Die nächsten Jahre werden nicht einfacher und neben dem Fachwissen ist die Sozialkompetenz sehr wichtig. Auch im ehrenamtlichen Bereich steigt die Erwartungshaltung an Führungskräfte, weil es die Feuerwehrmitglieder in der Regel auch in ihren Betrieben so vorgelebt bekommen. Wenn man in seinem Unternehmen gefördert wird, ein tolles Team hat und motiviert wird, möchte man ein solches Umfeld natürlich auch in der Feuerwehr haben. Aus dem Grund muss man an der Spitze gute Leute haben. Dann doch lieber etwas mehr Geld in die Hand nehmen, als auf die Nase fallen und den Problemkandidaten nicht mehr losbekommen. Der kostet nämlich auch Geld und macht unter Umständen mehr kaputt als ganz.

An Zielen messen

Der Kreisbrandrat sollte auch Ziele bekommen. Dies können einmal harte Ziele sein, wie zum Beispiel die Zielerreichung bei Einsätzen im Landkreis und auch weiche Ziele die über einen Bewertungsbogen von den Kommandanten abgefragt werden. Sollte der Kandidat über viele Jahre mit seiner Zielerreichung total daneben liegen,  muss man sich als Landratsamt schon mal überlegen ob das so der Richtige auf dem Posten ist. Im Endeffekt läuft es so ja auch bei jedem Geschäftsführer. Entweder die Umsatzzahlen stimmen und die Mitarbeiter sind zufrieden oder man kann sich als Chef ein neues Betätigungsfeld suchen.

Ich denke, dass durch die reale Möglichkeit Führungskräfte zu entlassen, die Akzeptanz gegenüber hauptamtlichen Führungskräften massiv steigt. Gute und engagierte Kreisbrandräte werden belohnt und haben am Ende des Jahres mehr Geld in der Tasche. Führungskräfte bei denen es nicht richtig läuft können entlassen werden, zum Wohle des Landkreises.

Was denkt Ihr? Macht es Sinn den hauptamtlichen Chefposten der Feuerwehr mit Kündigungsfrist zu versehen oder sollte das bisherige System gefahren werden?

Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung: Mein Ansatz bezieht sich ausdrücklich auf den Chef in ehrenamtlichen Feuerwehrstrukturen. Den Beamtenstatus bei bestehenden hauptamtlichen Feuerwehren stelle ich hier nicht in Frage, da man dort ganz andere Voraussetzungen und Möglichkeiten hat.

8 Kommentare zu Hauptamtliche Führungskräfte in ehrenamtlichen Feuerwehrstrukturen

  1. Hallo,

    das Beamtenrecht bietet durchaus Möglichkeiten: Führungsaufgaben auf Zeit zu vergebn. D.h. der Hauptamtliche Feuerwehrbeamte bekommt die Führungsaufgabe auf Zeit übertragen und danach gibt es (einmalig) die Chance ihn wieder auf seinen alten Posten zurückzustufen.

    Im übrigen ist der “Wahlbeamte” keine Besonderheit, man denke nur an die ganzen Bürgermeister…

    Man muss jedoch klar sehen, dass es zu den “hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums” gehört, dass das Beamtenverhältniss auf Lebenszeit angelegt ist.

    Ich sehe jedoch zwei Grundprobleme: Der Kreisbrandmeister ist doch aktuell ein Ehrenbeamter? D.h. er bekommt aktuell kein Gehalt (sondern nur Aufwandsentschädigung), d.h. es braucht eine Stelle im Haushaltsplan um jemanden Hauptamtlich zu besetzen.

    Übrigends, bei einem kurzen Blick auf die allwissende Müllhalde: erster Treffer war eine Stellenausschreibung für einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister…

  2. Hallo Florian,

    dein Beitrag kann ich nur unterstützen.

    Das HAUPTAMT ist dafür da, das EHRENAMT zu ENTLASTEN! Mit zunehmenden gesellschaftlichen Problemen hat jede Feuerwehr zu kämpfen. Die Probleme bestehen aber auch schon seit mindestens Mitte der neunziger Jahre. Im Berufsleben wird immer mehr erwartet was natürlich mehr Zeit kostet. Diese Zeit welche früher noch für Ausbildung und Kameradschaft zur Verfügung stand fehlt einfach heute. Der Wandel der Zeit reist jede Feuerwehr mit. Um dennoch die zunehmende Belastungen auch im Feuerwehrbereich auffangen zu können, finde ich es absolut sinnvoll einige hauptamtliche Kräfte in jede Feuerwehr zu integrieren. Aufgaben der Führungskräfte und der Gerätewarte sind für mich mittlerweile Punkte die hauptamtliches Personal erledigen kann. Für die wenige Zeit die Ehrenamtlichen übrig bleibt, kann für Ausbildung und Einsätze sinnvoll genutzt werden. Das wird definitiv die Zukunft sein…

  3. Hi Florian!

    Das Zitat hast Du ziemlich aus dem Zusammenhang gerissen, so kann leicht ein falscher Eindruck entstehen. Ich habe letztes Jahr dieses Editorial gelesen und konnte ihm nur zustimmen. Nicht jeder hier wird es gelesen haben, da nicht jeder die Brandschutz bezieht.

    Das volle Zitat ist das hier:

    “Unser aus meiner Sicht in Deutschland vorhandenes effektives Brandschutz- und Hilfeleistungssystem lebt davon, dass Ehrenamt und Hauptberuflichkeit miteinander gut zusammenwirken und sich gegenseitig unterstützen. Hervorragende Beispiele für gelebte Kooperation gibt es genug – bei Einsatz und Organisation genauso wie in der Fach- und Verbandsarbeit. Leider verlieren wir aber gerade hier, durch ein mehr an Konfrontation und Misstrauen, wichtige Energie zur Stärkung unseres “Gesamtsystems Feuerwehr”. Wenn beispielhaft ehrenamtliche Führungskräfte sich lautstark mit der These “Ehrenamtliche dürfen nicht von Hauptberuflichen geführt werden” in Szene setzen, dann leidet zwangsläufig das doch von allen so gewollte gute Miteinander. Erst kürzlich, bei der Debatte um die Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes kam dieses “Argument”, um damit die Möglichkeit zu verhindern, auf Gemeinde- und Kreisebene hauptberufliches Personal für die Besetzung dieser wichtigen Führungsfunktion vorzusehen, wenn sich niemand ehrenamltich dafür bereit erklärt. Leider war das “erfolgreich”.”

    Die zwei weiteren Absätze und die Einleitung spare ich mir jetzt. In deinem Beitrag oben liest sich das Zitat leider so, als ob der Kollege Lange eben genau dieses vertritt. Dem ist nicht so, im Gegenteil.

    Ich kenne aus eigener Erfahrung die Reaktion von ehrenamtlichen FA den hauptamtlichen gegenüber. Gerade bei der Besetzung von führungspositionen durch HA-Personal gab es in den letzten Jahren viele Beispiele, in denen der hauptamltiche Kollege zermürbt seinen Posten wieder geräumt hat weil das Ehrenamt eine Zusammenarbeit unmöglich machte.

    Was ist das Problem als ehrenamtliches Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr hauptamtliche Vorgesetzte zu akzeptieren? Ist es das Problem, dass da jetzt jemand auf einer Position sitzt, der diesen Beruf auch wirklich erlernt hat und daurch ein anderes Verhältnis, ein leistungsorientierteres (?), als die ehrenamtlichen Führungs- und Einsatzkräfte hat? Ist es das Problem, dass man weniger Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen hat, die wichtig und richtig sind aber beim ehrenamtlichen Personal nicht populär sind?

    Die Liste an “Austrittsdrohungen/Austrittswellen” oder auch gelebtes Mobbing gegenüber hauptamtlichen Personal ist lang und gut durch die Berichterstattung in den Medien dokumentiert.

    Ich persönlich empfinde es nicht als Problem, wenn das HA-Personal verbeamtet ist und dadurch “unkündbar” auf einer Position sitzt, wenn die Gemeinde nach einem ausführlichen Einstellungsverfahren den Kandidaten auswählt den sie haben will. Eine Mitwirkung für die ehrenamtlichen FA würde ich als anhörungsberechtigte Mitglieder im Verfahren durch ausgewählte Führungskräfte festschreiben. So können sie ihrer Meinung gehör verschaffen und die einzelnen Bewerber kennenlernen, die schlussendliche Entscheidung liegt beim Dienstherren. Und das müssen sie dann auch akzeptieren.

    Gruß,

    Daniel

  4. Moin Florian,

    sehe ich genau so. Allerdings:
    >> […]mir ist es erst mal egal was jemand für schicke Titel hat[…]
    kann nur funktionieren, wenn es alle anderen auch so sehen.
    Sobald da einer “der alten” dabei ist, der nur dieses Rangordnungsdenken hat,
    kann man es total vergessen.

  5. Hallo,

    ich finde, daß beide Seiten (hauptamtliche-freiwillige) getrennt geführt werden müssen. Es gibt sonst viel zu schnell böses Blut, weil die freiwilligen 1. nicht den Ausbildungsstand von hauptamlichen Kräften haben können und 2. über jahrzehnte alte Kommunikations- und Befehlsstrukturen verfügen. Das bedeutet, daß sich zwangsläufig eine Seite anpassen muß und erfahrungsgemäß wollen sich in Hierarchien immer höher gestellte Ebenen durchsetzen.
    Herr Lange darf sich deshalb auch nicht wundern, daß sich der Niedersächsische Landesfeuerwehrverband nicht die Strukturen in Hannover übernehmen möchte. Dort spielt die FF nur eine untergeordente Rolle. IN einer solchen Konstellation mag das funktionieren. In ländlichen Strukturen geht das m.E. nicht und ist bei vielen Einsätzen auch nicht notwendig.

    Schönen Abend

  6. Christian Pannier // 26. März 2013 um 22:32 // Antworten

    Hauptamtliche Führungskräfte auf Kreisebene gibt es z.B. in Baden Württemberg seit der Einführung des neuen Feuerwehrgesetzes, welches in §23 explizit hauptamtliche KBM fordert.
    Ich verstehe nicht ganz, welches Problem man damit wieder in Niedersachsen hat. Eine Führungskraft führt kraft Amtes und nicht, weil sie dafür bezahlt wird oder nicht.

  7. Moin!

    Ich stelle mal die Frage nach den “danach”:
    Mal angenommen, ich habe einen guten Kandidaten gefunden und der macht
    seine Sache auch ganz ordentlich, ist engagiert und anhand von Zahlen
    läßt sich nachweisen, daß er ‘n Kracher ist…dann ist ja alles gut und vermutlich
    werden sowohl die öffentliche Hand, wie auch derjenige gut damit leben können.

    Was aber, wenn man sich – aus welchen Gründen auch immer – nach einer gewissen Zeit wieder
    voneinander trennen will oder muss?
    Kann der Hauptamtliche von einst dann problemlos zurück in seinen alten Job?

    Wer vielleicht sechs oder zehn Jahre nicht in seinem Job gearbeitet hat, wird
    mit absoluter Sicherheit ein Re-Integrationsproblem bekommen. Kein privater Arbeitgeber
    wartet dermaßen lange auf seine Art Leute, ohne sich Ersatz zu beschaffen und der
    gewesene KBM hat die Entwicklungen und Neuerungen in seinem Job vermutlich allesamt
    nicht miterlebt.

    Ergo bräuchte man einen Rechtsanspruch auf ein ruhendes Arbeitsverhältnis und eine
    Re-Integrationsphase von rund einem halben Jahr, deren Kosten wohl auch der ehemalige
    Dienstherr unseres Protagonisten tragen müsste.

    Nette Vorstellungen. …!
    Umsetzbar….? Bezahlbar…..?

    Groetjes,

    Vik.

  8. Hallo zusammen,
    Hallo Flo,

    viele Grüße aus Deiner alten Heimat. Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber es gibt immer mehr Bemühungen einzelner Führungskräfte hauptamtliche Stellen zu schaffen, da immer mehr zu der Einsicht gelangen, dass vieles einfach ehrenamtlich nicht mehr leistbar ist. Man denke alleine an den Bereich in dem ich hauptamtlich tätig bin, den vorbeugenden Brandschutz. Ich bin fest davon überzeugt, dass es die Herausforderung der Zukunft ist, wie gut haupt- und ehrenamtliche Strukturen ineinander greifen. Leider gibt es da immer noch zu viele Vorbehalte auf beiden “Seiten”, gerade in Bayern. Es gibt viele Gründe, warum weder ein rein hauptamtliches noch ein rein ehrenamtliches System Sinn macht, aber darüber möchte ich mich hier nicht auslassen. Mir geht es mehr um die Frage, wie man Haupt- und Ehrenamt geschickt verbindet.

    Schaut man von Bayern mal über die westliche Grenze, dann wird man feststellen, dass in Baden-Württemberg auch nicht von einem Tag auf den anderen das Feuerwehrgesetz geändert wurde und plötzlich hauptamtliche Stellen geschaffen wurden. Dort gibt es heute sogar bei relativ kleinen Kommunen hauptamtliche Kommandanten.

    Ich denke die erste und wichtigste Überlegung muss sein, welche Aufgaben man diesen Führungskräften zuweist, um es den Gemeinden und Landkreisen “schmackhaft” zu machen Beamte von A11 bis A13 einzustellen. Schaut man sich die rasante Entwicklung des Vorbeugenden Brandschutzes in den letzten Jahren an, liegt hier aus meiner Sicht einer der Aufgabenschwerpunkte im Sinne hauptamtlicher Brandschutzdienststellen. Bezieht man das Ganze mal beispielhaft auf Bayern, sehe ich zwei Möglichkeiten hauptamtliche Stellen zu schaffen und vor allen zu integrieren.

    Möglichkeit 1: Die Ämter für Brand- und Katastrophenschutz werden durch hauptamtliche Feuerwehrbeamte besetzt und übernehmen teilweise Aufgaben des Kreisbrandrates. Dieser kann sich dann um seine ehrenamtlichen Verpflichtungen und Feuerwehren kümmern. Der Leiter des Amtes übernimmt dann spätestens im K-Fall als ÖEL. Die gesetzlichen Grundlagen dazu gibt es bereits.

    Möglichkeit 2: Man schafft z.B. einen hauptamtlichen Leiter der Brandschutzdienststelle, der z.B. als KBM oder KBI dem Kreisbrandrat untersteht. Macht dieser seine Aufgabe gut und erlangt das Vertrauen der Kommandanten, kann er zum Nachfolger des KBR werden. Die Chancen sind dann sicher nicht schlecht, dass er seine Stellung lange behält.

    Hier gibt es sicher noch einige Möglichkeiten und die freiwilligen Feuerwehren werden die Vorteile nach und nach erkennen und akzeptieren. Wenn ich mir heute die Strukturen ansehe, wo es nicht funktioniert, dann liegt es oft daran, dass man die ehrenamtlichen überfordert und nicht richtig in die notwendigen Entwicklungen einbindet.

    Gruß Peter

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