In Deutschland sieht man ja kaum Zivilisten die im Einsatzgeschehen mithelfen. Zwar darf der Einsatzleiter nach Artikel 24 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Personen bis zu drei Tagen heranziehen, aber das ist hier doch eher die Ausnahme.
Vor einiger Zeit hatten wir von der tragischen Brandkatastrophe in Saarbrücken berichtet. Wie nun berichtet wird, hat sich in deren Anschluss, der Verkauf von Rauchmeldern deutlich vermehrt.
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