In Deutschland sieht man ja kaum Zivilisten die im Einsatzgeschehen mithelfen. Zwar darf der Einsatzleiter nach Artikel 24 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Personen bis zu drei Tagen heranziehen, aber das ist hier doch eher die Ausnahme.
Die Feuerwehr Nördling (Bayern) wird zum Einsatz gerufen. Auf der Anfahrt zum Gerätehaus fährt ein Kamerad mit seinem Privatwagen über eine rote Ampel und verursacht dabei einen Unfall.
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