Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Am 10.04.2015 um 15:15 Uhr wurde der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg mitgeteilt, dass in Schwarbe bei Altenkirchen auf Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) zwei Kinder in einen Brunnen gefallen sind.
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