Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Die Feuerwehr Herdecke (Nordrhein-Westfalen) musste am Mittwoch gegen 15:42 Uhr zu einem Hochhaus in den Beethovenweg ausrücken. Dort mussten die Kräfte ihren eigenen Rettungsdienst retten.
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