In Deutschland sieht man ja kaum Zivilisten die im Einsatzgeschehen mithelfen. Zwar darf der Einsatzleiter nach Artikel 24 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Personen bis zu drei Tagen heranziehen, aber das ist hier doch eher die Ausnahme.
Austretendes Monophosphan sorgte in Wiesbaden für einen aufwändigen Gefahrguteinsatz nach einem kleineren Brand in einem Abstellraum. Zwei Feuerwehrleute wurden im Krankenhaus untersucht.
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