Kommunalrechtsprofessor sieht Einstellungsvorteil für Freiwillige Feuerwehrleute kritisch

symbolfoto-9-2014-2

Freiwillige Feuerwehren fordern häufig, bei den Einstellungen der Gemeinde, Bewerber die aktiven Dienst in der örtlichen Feuerwehr leisten zu bevorzugen.

Damit möchte man Einsatzkräfte gewinnen, die auch unter Tags vom (öffentlichen) Arbeitgeber für Einsätze freigestellt werden.

In einem Interview mit der Freien Presse sieht das Ludwig Gramlich allerdings sehr kritisch. Prof. Dr. Ludwig Gramlich ist an der Technischen Universität Chemnitz und dort im Bereich Öffentliches Recht & Öffentliches Wirtschaftsrecht tätig.

Nach seiner Einschätzung ist es nicht erlaubt die Einstellung eines Mitarbeiters mit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Feuerwehr zu verknüpfen. Denn es handelt sich bei der Freiwilligen Feuerwehr, wie der Name schon sagt, um einen freiwilligen Dienst.

Gefahr sieht Gramlich bei einem solchen Konstrukt vor allem in der Konkurrentenklage. Die kann der unterlegene Bewerber einreichen wenn er sich gegen die Einstellungsentscheidung wehren möchte und diese in seinen Augen ungerechtfertigt war.

2 Kommentare zu Kommunalrechtsprofessor sieht Einstellungsvorteil für Freiwillige Feuerwehrleute kritisch

  1. Ja aber die Gemeinde ist für den Brandschutz verantwortlich daher sollte sie schauen das sie genügend Leute unter Tags in der Fw zur Verfügung hat und sie sollten auch mit guten Beispiel vorangehen sonnst sagen die Unternehmen warum sollen wir es tuen

  2. Wenn die Gemeinde/ Verwaltung/ der Bürgermeister ein bisschen Grips hat, stellt er die Person mit Feuerwehrausbildung ein und nennt einfach einen anderen Grund warum er genau diese Person haben will.

    So macht es ja auch jeder Arbeitgeber. Keiner wird zugeben das man wegen der häufigen Abwesenheit aufgrund von Einsätzen gekündigt wurde. Man ist dann halt zu schlecht, zu langsam, Stelle wird abgebaut…

    Aber manchmal wundert mich einfach garnichts mehr.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*