Gesetzesänderung: Gibt es für Sanitäter bald eine bessere Ausbildung?

Gestern legte das Bundesgesundheitsministerium den lang erwarteten Entwurf für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes vor. Demnach soll die Berufsausbildung im Rettungsdienst endlich den modernen Ansprüchen gerecht werden.

Die Anpassung ist notwendig geworden, um das Gesetz aus den 80er Jahren an die heutige Notfallversorgung anzupassen und eine entsprechende Rechtssicherheit zu bieten. Kernpunkte sind  die Einführung der neuen Berufsbezeichnung Notfallsanitäter (NotSan), die Ausweitung der Ausbildung auf drei Jahre mit Ausbildung an Berufsschule, Rettungswache und Krankenhaus, sowie eine klare rechtliche Regelung der Kompetenzen. Auch die Übernahme der bestehenden Rettungsassistenten wird darin geregelt.

Nicht nur deswegen ist der neue Entwurf eine erhebliche Verbesserung des in die Jahre gekommenen Rettungsassistentengesetz. Ein weiterer entscheidender Punkt ist nämlich, dass die Ausbildung vergütet werden soll. Bisher mussten die meisten Rettungsassistenten ihre Ausbildung aus eigener Tasche bezahlen.

Quelle: Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (mit diversem Hintergrundmaterial)

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