Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Am Dienstag, 07.04.2015, gegen 13:45 Uhr, bemerkte ein Inhaftierter der JVA München-Stadelheim (Bayern) einen Brandgeruch und löste daraufhin den Hausalarm aus.
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