Allgemein
Arbeitszeitenrichtlinie noch nicht vom Tisch
Vor einigen Monaten wurde intensiv von einer Neuerung der Europäischen Arbeitszeitenrichtlinie und ihren Auswirkungen für die freiwilligen Feuerwehren berichtet. Demnach soll die ehrenamtliche Tätigkeit zu der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hinzugerechnet werden.
