Die Wahl zum stellvertretenden Wehrleiter der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (Rheinland-Pfalz) muss wiederholt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wird momentan diskutiert ob zukünftig neben der Berufsfeuerwehr auch weiterhin zwei Freiwillige Feuerwehren existieren sollen.
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