Am Montag kam es gegen 13:30 Uhr bei Arbeiten an einer unterirdischen Gasleitung in der Reichenberger Straße in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) durch eine Verkettung unglücklicher Umstände zu einer Gasverpuffung.
Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
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