Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Bildquelle: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Ab und an fällt in der Übung ein Thema, dass man entweder noch nie gehört oder schon wieder vergessen hat. Dann ist höchste Zeit mal wieder nachzuforschen […]
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