Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
In München (Bayern) hatte ein älteres Ehepaar riesen Glück. Ihr Christbaum im Wohnzimmer brennte schlagartig ab. Als die Wachskerzen abgebrannt waren, entzündete sich der Baum blitzschnell. Es entstand „nur“ ein Sachschaden in Höhe von 20.000€.
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