Zeugen informierten die Polizei am 17.04.2015 gegen 05:30 darüber, dass in den Nachtstunden des 16. auf den 17.04.2015 in das Feuerwehrgerätehaus in Greven (Mecklenburg-Vorpommern) eingebrochen worden war.
Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
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