Freiwilligkeit in der neuen FwDV 500 (Teil 3)

Als Einsatzleiter*in musst Du zukünftig darauf achten, dass Du bei bestimmten Referenzwerten in Millisievert (mSv) die Freiwilligkeit bei den Einsatzkräften abgefragt wird. Wir schauen uns in dem Video auch an, wann die neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 überhaupt für Dich gilt.

Es haben sich aber noch weitere Dinge für den Gefahrguteinsatz geändert. Bei Explosionsgefahr ist der Gefahrenbereich größer geworden, die Maßnahmengruppen bei C-Gefahren sind nun komplett aus dem Dokument geflogen und für kontaminierte Betroffene gibt es nun eine Personenbegleitkarte bzw. ein Dekontaminationsnachweis.

Kapitelübersicht

00:00 Themenübersicht

00:23 Freiwilligkeit beim A-Einsatz

00:55 Grenze des Gefahrenbereichs

01:18 Übergabe von kontaminierten Betroffenen

01:37 Schutzkleidung und Desinfektionsmittel

02:34 Gefahrenbereich bei Explosionsgefahr

03:10 Wegfall der Maßnahmengruppen (MG)

04:19 Personenbegleitkarte, Dekontaminationsnachweis

04:55 Freiwilligkeit nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

05:34 Gültigkeit der FwDV 500

Weiterführende Links

Video zur neuen FwDV 500 Teil 1

Video zur neuen FwDV 500 Teil 2

Download FwDV 500 (01/2022)

Download FwDV 500 (01/2012)

2 Kommentare zu Freiwilligkeit in der neuen FwDV 500 (Teil 3)

  1. Christian Schröder // 26. Juli 2022 um 15:32 // Antworten

    Ich möchte einmal ein großes Kompliment aussprechen. Sehr gute und übersichtlichte Darstellung der Veränderungen in der FwDV 500. Die Begründungen für die Veränderungen entsprechen ziemlich exakt unseren Gedanken und Überlegungen in der AG FwDV 500.
    MfG
    Leiter der AG FwDV 500
    Dipl.-Chem. Christian Schröder, IdF NRW

    • feuerwehrleben.de // 31. Juli 2022 um 11:20 // Antworten

      Hallo Herr Schröder,

      vielen Dank für das positive Feedback. Schön wenn Ihre Ideen und Gedanken hinter der FwDV 500, auch bei uns als Nutzer richtig ankommen.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*