Freiwilligkeit in der neuen FwDV 500 (Teil 3)
Als Einsatzleiter*in musst Du zukünftig darauf achten, dass Du bei bestimmten Referenzwerten in Millisievert (mSv) die Freiwilligkeit bei den Einsatzkräften abgefragt wird. Wir schauen uns in dem Video auch an, wann die neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 überhaupt für Dich gilt.
Es haben sich aber noch weitere Dinge für den Gefahrguteinsatz geändert. Bei Explosionsgefahr ist der Gefahrenbereich größer geworden, die Maßnahmengruppen bei C-Gefahren sind nun komplett aus dem Dokument geflogen und für kontaminierte Betroffene gibt es nun eine Personenbegleitkarte bzw. ein Dekontaminationsnachweis.
Kapitelübersicht
00:00 Themenübersicht
00:23 Freiwilligkeit beim A-Einsatz
00:55 Grenze des Gefahrenbereichs
01:18 Übergabe von kontaminierten Betroffenen
01:37 Schutzkleidung und Desinfektionsmittel
02:34 Gefahrenbereich bei Explosionsgefahr
03:10 Wegfall der Maßnahmengruppen (MG)
04:19 Personenbegleitkarte, Dekontaminationsnachweis
04:55 Freiwilligkeit nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
05:34 Gültigkeit der FwDV 500
Weiterführende Links
Video zur neuen FwDV 500 Teil 1
Ich möchte einmal ein großes Kompliment aussprechen. Sehr gute und übersichtlichte Darstellung der Veränderungen in der FwDV 500. Die Begründungen für die Veränderungen entsprechen ziemlich exakt unseren Gedanken und Überlegungen in der AG FwDV 500.
MfG
Leiter der AG FwDV 500
Dipl.-Chem. Christian Schröder, IdF NRW
Hallo Herr Schröder,
vielen Dank für das positive Feedback. Schön wenn Ihre Ideen und Gedanken hinter der FwDV 500, auch bei uns als Nutzer richtig ankommen.