Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Mit Spitzengeschwindigkeit von bis zu 140 Stundenkilometern fegte gestern der Orkan Niklas über Deutschland. Bei den Einsätzen wurden mehrere Feuerwehrkräfte verletzt und Einsatzfahrzeuge zum Teil schwer beschädigt.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar