E-Scooter in U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten

Warum sind seit einigen Monaten eigentlich E-Scooter in manchen Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verboten? In vielen Städten wie Köln, Hamburg oder München sind E-Scooter nicht mehr im ÖPNV erwünscht.

Berliner Verkehrsgesellschaft zieht nach

Berlin hat nun auch nachgezogen und seit dem 1. Mai die elektrischen Kleinstfahrzeuge aus den U-Bahnen und den zugehörigen Bahnhöfen verbannt.

Hintergrund ist eine aktuelle Empfehlung des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen. Der sieht nämlich bei den Akkus der E-Scooter ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko, da die Sicherheitsanforderungen sehr gering sind.

Und nachdem es schon Vorfälle in London, Barcelona und Madrid gab, müssen die E-Scooter jetzt erstmal bei vielen ÖPNV-Fahrzeuge draußen bleiben.

1 Kommentar zu E-Scooter in U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen verboten

  1. Hier hätte man vielleicht, anstatt einfach nur die Seite des VDVs zu beleuchten, auch entsprechend die wirkliche wissenschaftliche Lage erklären können. Denn die Begründung des VDV ist nicht haltbar.

    Zu der Aussage “Der Gutachter stellt fest, dass es für die in Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt.” und “Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.”

    In Deutschland müssen E-Scooter (auf Amtsdeutsch: Elektrokleinstfahrzeuge) den Regeln der “Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr” entsprechen (eKFV, https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/). Die eKFV fordert in §7:
    “Elektrokleinstfahrzeuge müssen […] 8. so beschaffen sein, dass ihre Batterien den Sicherheitsanforderungen des Kapitels 4.2.3 der DIN EN 15194:2018-11 entsprechen, […]”
    Was ist die DIN EN 15194 – dies ist die EN Norm für: “Fahrräder – Elektromotorisch unterstützte Räder” Also Pedelecs usw. Innerhalb dieser Norm wird auf die Sicherheitsanforderungen von Pedelec-Akkus auch eingegangen. Diese sind nach der EN 15194 jedoch auf die DIN EN 50604.
    Hinter der DIN EN 50604 versteckt sich die Normung für: “Lithium-Sekundärbatterien für Anwendungen in leichten Elektrofahrzeugen”.

    Also muss ja ein E-Scooter doch die gleichen Anforderungen erfüllen, wie ein Pedelec? Nein, die Anforderungen an E-Scooter sind sogar höher!
    Während nach eKFV nur E-Scooter verwendet werden dürfen, die entsprechende Sicherheitsauflagen erfüllen, gibt es eine solche Regelung für Pedelecs nicht. Für Pedelecakkus gelten die Vorschriften erst, wenn ich die als Händler in Europa auf den Markt bringen möchte (Produktsicherheit). Ich darf aber mir als Privatperson einen Akku selber bauen oder auch einen Akku modifizieren und diesen dann an meinem Pedelec verwenden.

    Dass also hier ein Verbot ohne wirkliche Grundlage erlassen wird, das sollte man vielleicht auch mit erwähnen.

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