Die Feuerwehrunfallkassen und Vorschäden

In der aktuellen Ausgabe der FUK-Dialog erklärt die Feuerwehrunfallkasse, was es mit den sogenannten Vorschäden auf sich hat und warum die FUK in manchen Fällen nicht zahlt.

Die FUK ist eine Unfallversicherung und keine Krankenversicherung. Das heißt, es muss ein Unfall vorliegen, damit gezahlt wird. Dafür gibt es vier Bedingungen, die erfüllt sein müssen: Es muss sich um einen Feuerwehrangehörigen handeln, er muss eine versicherte Tätigkeit ausüben, es muss dabei ein körperlicher Schaden entstanden sein und vor Allem muss die Unfallursache von außen auf den Körper einwirken.

Wenn also beispielsweise beim vorsichtigen Aufwärmen im Dienstsport die Achillessehne ohne äußere Einwirkung reißt, liegt nach Definition kein Unfall vor. Nach medizinischer Fachmeinung bedarf es dafür einer lang anhaltenden Schädigung, die nicht durch den einmaligen Sport hervorgerufen wird. Dabei gibt es kein Mittelding – entweder wird alles gezahlt oder nichts.  Auf dem Trockenen bleiben die Kameraden aber nicht, denn die Krankenversicherung müsste für diesen Schaden einstehen.

Fazit: Damit die Feuerwehrunfallkasse zahlt, bedarf es eines Zusammenhanges zu dem Unfallereignis. Wenn der Unfall auch außerhalb des Feuerwehrdienstes auftreten könnte, kann es schwierig werden. Diese Fälle sind aber eher die Ausnahme.

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