Die Feuerwehr als Omaschreck

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Bildquelle: Jonas von Redningstation

Von Jonas habe ich ein Video bekommen, dass sehr schön zeigt was passieren kann wenn man sein Einsatzhorn zu spät einschaltet. Auf dem ersten Blick recht lustig, kann so etwas aber auch mächtig in die Hose gehen.

Einsatzvideo mit Überraschung



Videoquelle: Jonas von Redningstation

In dem Video kann man sehr schön erkennen, dass die beiden älteren Ladies einen gehörigen Schreck bekommen als der ELW sein Martinhorn einschaltet. Bei Fußgängern kann außer Verärgerung und Bluthochdruck nicht viel passieren. Stellt man sich dieses Verhalten aber bei einem Autofahr vor kann man sich ausmalen, dass eine solche Reaktion einen schweren Unfall verursachen kann. Ich selbst hatte auch einmal ein solches Erlebnis spätabends an einer Kreuzug mit roter Ampel. Nur mit eingeschaltetem Blaulich näherten sich die Freunde der Polizei um auch nur mit diesem in die Kreuzung einzufahren. Das blöde war nur, in diesem Augenblick schaltete die Ampel für uns auf grün und die Fahrzeugschlange setzte sich in Bewegung. Der Streifenwagen der vor der losfahrenden Schlage einscherte wäre beinahe schmerzlich gestoppt worden.

Sonderrechte was ist das?

An diesen Beispielen sieht man sehr deutlich, dass das Einsatzhorn dazu dient, die Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Auch das Gesetz schreibt sehr deutlich vor wie Blaulich und Einsatzhorn verwendet werden müssen. Hier geht es um die Begriffe Sonderrecht und Wegerecht die oftmals verwechselt werden. Zu finden sind diese Definitionen in der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Sonderrechte (§ 35 StVO) können von bestimmten Organisationen in Anspruch genommen werden soweit es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

So kann beispielsweise ein Polizist in zivil oder ein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte in Anspruch nehmen wenn er alarmiert wird (S. 8-9, Florian Kommen 28.06.2002). Hierzu ist keine Kenntlichtmachung wie Blaulicht oder Horn erforderlicht Die Sonderrechte entbinden von der Straßenverkehrsordnung allerdings nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie sind also kein Freischein für rücksichtslose Raserei sondern werden im Falle eines Unfalles oder Anzeige genauestens geprüft. Hier hängt es dann auch von Bundesland und der Auffasung der Gerichte ab ob Sonderrechte den Regelverstoß abdecken.

“Platz da” mit Wegerecht

Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn gestatte nach § 38 der StVO die sogenannten Wegerechte. Hierbei sind die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet sofort freie Bahn zu schaffen. Die Betonung liegt hier allerdings auf der Kombination von Blaulicht und Sondersignalanlage. In dem von mir geschildeterten Fall hatte die Polizei, die nur mit Blau unterwegs war, Sonderrechte aber keine Wegerechte. In der Praxis ist es allerding gängig das Signalhorn nur bei Bedarf einzuschalten. Ich kenne  aber auch Feuerwehren wo dies bei jeder Einsatzfahrt vorgeschrieben ist, und zwar vom Ausrücken bis zum Eintreffen am Einsatzort.

Abgesehen von den rechtlichen Gegebenheiten ist aber auch der gesunde Menschenverstand gefragt. Nachts um drei in der Wohngegend ist das Signalhorn sicherlich nicht immer erforderlich. Vor roten Kreuzungen ist es aber absolut sinnvoll das Martinhorn frühzeitig einzuschalten um andere Verkehrsteilnehmer zu informieren.  Das Beispiel im Video zeigt ja sehr deutlich das es schlecht ist kurz vor oder erst in der Kreuzung oder Ausfahrt auf sich aufmerksam zu machen. Letzendlich muss der Maschinist bestimmen wie er mit dem Signalhorn umgeht und in letzter Instanz auch die Konsequenzen tragen.

Hattet Ihr schonmal kritische Erlebnisse auf der Einsatzfahrt? Dann hinterlasst doch einfach einen Kommentar.

Quelle:

Jonas von Redningstation

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

8 Kommentare zu Die Feuerwehr als Omaschreck

  1. Viele ältere Menschen nehmen halt keine rücksicht mehr auf Ihr Umfeld!

  2. Hattet Ihr schonmal kritische Erlebnisse auf der Einsatzfahrt? Dann hinterlasst doch einfach einen Kommentar.

    Ja. Wir sind mit einer DLK 23/12 ausgefahren haten blaulicht und Martinshorn an und dann sind zwei Autos in uns gefahren und dann noch sechs auf die anderen drauf

  3. Bei so einer Feuerwehrausfahrt wie in dem Video wäre es durchaus angebracht Fusgänger und Fahradfahrer durch ein an der Ausfahrt fest montiertes Signal zu warnen

  4. Warum hätte er denn das Sondersignal früher einschalten sollen? Etwa auf dem Hof der Wache?

  5. Hallo Jonas,

    leider ist auch Dir ein schwerwiegender Fehler unterlaufen, der leider von nahezu allen gemacht wird. Die Sonderrechte entbinden NIEMANDEN von der StVO! Die Sonderrechte schränken lediglich die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer zu “Deinen” Gunsten ein. Das heißt konkret: Wer Vorfahrt bzw. Vorrang hat behält diesen Anspruch grundsätzlich auch. Du schränkst sein Recht eben nur ein. Übrigens darf ich auch erwähnen, dass Sonder- und Wegerechte grundsätzlich nur vor der Missachtung von Ordnungswidrigkeiten “schützt”. Nötigung, Körperverletzung, gefährliche EIngriffe in den Straßenverkehr oder in den Bahn- und Luftverkehr sind Straftaten und von den genannten Paragrafen ausgenommen. Das sollte man vielleicht bedenken, wenn man das nächste Mal unbedacht über eine rote Ampel rauscht oder anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt nimmt und es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt.

  6. Nunja, in dieser Situation bei der Ausfahrt aus der Wache kann das schon mal passieren. Aber immer in der Halle das Horn einzuschalten kann ja auch keine Lösung sein.
    Aber prinzipiell gilt für mich bei Einsatzfahrten: Sonderrechte nur mit Horn und Blaulicht.

  7. Es gibt Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen, die ihr Horn in der Nacht nicht immer einschalten, vorallem um Anrainer nicht zu stören. Denn wenn eine Feuerwehr jede Nacht um 4 einen Einsatz hat, und dann auch jedesmal volles Rohr ihr Martinshorn laufen lässt, werden die Anrainer nicht gerade erfreut sein, immer geweckt zu werden, und sich dafür irgenwann revanchieren. (Falls die Feuerwehr ein Fest macht und die Anrainer sich beklagen und deshalb das Fest um 10 oder 12 in der Nacht vorbei ist. Und wenn man gut mit ihnen auskommt läuft das Fest unter dem Motto “Open End”)
    Jedoch kommt es immer auf den Verkehr darauf an.

  8. Brenzlige Situation? JA!!!
    hatten mal 1 Jahr eine Behelfszufahrt. Ca 2,70m breit und 30 m lang und uneinsehbar. Da bei uns der Fussballpatz nebenan ist liefen auch die Fussballer und Jugendspieler diesen Weg. Trotz Verbotsschilder. Irgendwann haben wir die Information über eine anonyme Anzeige bekommen, da wir mit unserem großen Feuerwehrauto (TLF 24/50) angeblich die Kinder fast überfahren hätten.

    Fakt: es saßen 2 Familienväter auf diesem Auto und es war Pressluft an. Kann auch in die Hose gehn, mit Kopfhörern 😉

    Hier finde ich es dann etwas grenzwertig. Man hätte schon vorher das Horn anmachen können.

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