Brandschutz: Sicherer Discobesuch in Deutschland

Der Deutsche Feuerwehrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland weisen nach der Brandkatastrophe in Brasilien auf die Sicherheit in deutschen Versammlungsstätten hin.

Bei dem Brand in der brasilianischen Discothek „Kiss“ sind mehr als 230 Menschen ums Leben gekommen. Grund für das Feuer war vermutlich eine pyrotechnische Show, die Dämmmaterial in der Decke entzündete. Als Reaktion auf diese verheerende Brandkatastrophe in Santa Maria äußern sich der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) zu den Sicherheitsbestimmungen, die für deutsche Versammlungsstätten gelten.

In Deutschland ist die Verwendung von Pyrotechnik prinzipiell nicht gestattet. Nur unter sehr strengen Auflagen darf Pyrotechnik gezündet werden: Vom funkensprühenden Spezialeffekt bis hin zur flammenden Fackel muss jedes Detail mit der zuständigen Brandschutzdienstelle abgestimmt werden. Des Weiteren muss die Verwendung von Pyrotechnik durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person beaufsichtigt werden.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen regelt der vorbeugende Brandschutz. So darf Dekoration nur schwer entflammbar sein und die Vorgaben für Flucht- und Rettungswege müssen beachtet werden. Dazu zählen zwei Rettungswege in möglichst entgegengesetzter Richtung und die Anpassung der Rettungswegbreite an die Besucherzahl (1,20 Meter pro 200 Personen). Auch darf die Länge der Rettungswege von grundsätzlich 30 Metern nicht überschritten werden.

Die Vertreter von AGBF Bund und DFV sind sich einig: Bei Einhaltung aller Vorschriften, kann ein solches Unglück nicht eintreten. Den Discobesucher wird empfohlen, sich die Rettungswege in ihrer Nähe einzuprägen.

 

Quelle: DFV

3 Kommentare zu Brandschutz: Sicherer Discobesuch in Deutschland

  1. Auf Grund der teilweise existenten Überfüllung, dem Bestandsschutz in alten Gebäuden und allgemein die Tendenz, Notausgänge zu verriegeln (die Leute sollen ja bezahlen) und der schlechten Erkennbarkeit der selben, aufgrund von allgemeiner Beleuchtung, Kunstnebel,… – und weil so ein leuchtendes Notausgangsschild ja das “Gesamtbld stört”, würde ich das nicht ganz so gelassen nehmen. Zumal natürlich noch die Probleme die aus einer großen, alkoholisierten und in ausgelassener Stimmung befindlichen Menschenmenge dazukommen.

  2. Man kann nur hoffen,das Hierzulande sämtliche Diskos/Großraumdiskos über ausreichende und gut gekennzeichnete Fluchtwege verfügen. Vor einigen Jahren war das vielerorts … naja.

  3. In den Discotheken, in welche ich immer gehe, sind die Notausgänge sehr gut beschildert. Einzig auf Deutschlands liebster Ferieninsel hatte ich jedes mal schweißnasse Hände. Notausgänge waren nicht Grün mit Männchen, sondern mal Blau, mal schwarz mit “EXIT” oder einfach gar nicht gekennzeichnet. Hinzu kommen große Spiegelflächen, welche die Zappelbude größer aussehen lassen, jedoch im Panikfall sicherlich zu Verwirrung führen.
    Gegen die Notausgänge ansich (z.B. Megarena) war nichts auszusetzen: da der Club unterirdisch liegt führen große, breite, seicht ansteigende Rampen ans Tageslicht.

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