Body-Maß-Index (BMI) > 30 = kein Feuerwehr- dienst mehr?

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Derzeit geht das Thema durch die Presse und kocht in diversen Feuerwehrforen und -seiten ganz schön hoch. Ihr findet in diesem Beitrag einige Informationen die ich zu dem Thema im Internet gefunden habe.

Wie ist das Thema überhaupt enstanden?

Der Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband (BayGUVV) hat am 18.06.2008 ein Informationsschreiben herausgebracht. Darin geht es um die Überarbeitung des Grundsatzes G 26 “Atemschutzgeräte”. Eine dieser Neuerungen ist unter dem Punkt “Erweiterte Kriterien für Gesundheitliche Bedenken” aufgeführt. Hier wurde im Bereich Übergewicht das Kriterium Body-Maß-Index (BMI) > 30 aufgenommen.

Was ist der Body-Maß-Index?

Der BMI setzt das Körpergewicht eines erwachsenen Menschen ins Verhältnis zur Körpergröße. Dabei wird das Körpergewicht in kg durch die Größe in Metern im Quadrat geteilt. So hat beispielsweise eine 1,80 große Personen mit 74 kg einen Body-Maß-Index von 22. Ab einem Gewicht von 102 Kilo würde sie einen BMI von 31 und somit das Kriterium “Übergewicht” nach der Definition der G26 erfüllen. Ergänzend sei erwähnt dass der Body-Maß-Index auch in der Medizin umstritten ist.

Das Thema Gewicht war allerdings auch schon bisher Bestandteil der G26 Untersuchung. Als Grundlage diente das Sollgewicht von Broca das maximal zu 30 % überschritten werden darf. Im Beispiel mit unserer 1,80 m Person wäre das eine Gewichtsobergrenze 104 Kg. Somit wäre das lediglich ein Unterschied zum BMI von 2 Kg. Der Arzt hat zudem ein Wahlrecht welches Verfahren er anwendet.

Welche Auswirkung hat ein BMI > 30 im Rahmen der G26?

Hierzu muss man einen Blick in die Broschüre “Arbeitsmedizinische Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst” werfen die ebenfalls durch den BayGUVV herausgegeben wird. Bei der G 26-3 kann es durch den untersuchenden Arzt zu folgenden vier Ergebnissen kommen:

• Keine gesundheitliche Bedenken
• Keine gesundheitliche Bedenken unter bestimmten Vorraussetzungen
• Gesundheitliche Bedenken, befristet bis
• Gesundheitliche Bedenken

Die letzten beiden Punkte sind ausschlaggebend da ein BMI > 30 zu den Kriterien für “Gesundheitliche Bedenken” zählt. Die Broschüre erläutert hierzu:

Gesundheitliche Bedenken, befristet bis

“… wenn auf Grund der Untersuchung gesundheitliche Bedenken für den Atemschutzgeräteträger nicht voll auszuschließen sind (z. B. Körpergewicht im Grenzbereich) ” …” In diesem Fall kann die Untersuchungsfrist verkürzt werden” …”Bis zum festgelegten Nachuntersuchungstermin kann der Atemschutzgeräteträger unter Berücksichtigung der vom Arzt erteilten Auflagen eingesetzt werden.”

Gesundheitliche Bedenken

Diese Beurteilung ist erforderlich, wenn auf Grund der Untersuchung gesundheitliche Bedenken für den Einsatz als Atemschutzgeräteträger bestehen. Ein Einsatz unter schwerem Atemschutz ist somit aus ärztlicher Sicht auszuschließen.

Hat sich die Situation nun für Atemschutzgeräte- träger verschärft?

Ich meine nein. Bisher hat das Gewicht auch schon eine Rolle gespielt (nach Broca) und es liegt weiterin im Ermessen des Arztes bei Übergewicht gesundheitliche Bedenken auszusprechen die befristet sind oder die Tauglichkeit komplett verweigert wird. Im ersten Fall kann der Geräteträger ab weiterhin in den Einsatz gehen.

Warum ist das Thema dann so hochgekocht?

Einige Medien haben die Meldung wohl etwas missintepretiert. Als Beispiel sei hier die Süddeutsche Zeitung vom 21.08.2008 mit folgenden Aussagen erwähnt.

“Die Fitness bayerischer Feuerwehrleute wird mit verschärften Prüfungen getestet. Das könnte dazu führen, dass ein Teil der Freiwilligen den Dienst quittieren muss”

Die G26.3 bezieht sich lediglich auf Atemschutzgeräteträger. Nur weil ich nicht mehr Atemschutztauglich bin muss ich nicht gleich meinen kompletten Feuerwehrdienst beenden.

“Neu dazu kommt jetzt eine Gewichtsprüfung”

Die Gewichtsprüfung gab es auch schon bisher, jetzt ist als wählbar Alternative der Body-Maß-Index aufgenommen worden.

“Wer einen Bodymassindex von über 30 hat, darf nicht mehr mit Atemschutzgerät löschen”

Es liegt immer noch im Ermessen des Arztes eine Tauglichkeit auszusprechen auch wenn der Bodymassindex über 30 ist.

“Und auch der Testablauf macht Schwierigkeiten. Nüchtern sollen die Aspiranten erscheinen, am besten morgens. Dann wird ein Bluttest gemacht und ein Belastungstest. Doch morgens sind die meisten freiwilligen Helfer in der Arbeit. Bei Feierabend wiederum sind ihre Blutwerte verfälscht

Im Schreiben des BayGUVV ist ausdrücklich erwähnt, dass der Arzt auch die Blutzuckeruntersuchung durchführen kann wenn davor gegessen wurde. Der Arzt muss dies lediglich in seiner Untersuch berücksichtigen.

Somit bleibt fast alles beim Alten. Allerdings könnte die Diskussion dazu führen, dass mancher Feuerwehrler sich Gedanken über seine zusätzlichen Pfunde auf der Hüfte macht. Und dann hatten die reißerischen Schlagzeilen ja doch noch etwas Gutes.


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