Amtsgericht spricht Feuerwehrmann von Geschwindigkeitsüberschreitung frei

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Ein Feuerwehrmann der auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus die Geschwindigkeit um 50 km/h überschritt, wurde heute in Speyer (Rheinland-Pfalz) vom Bußgeld befreit.

Vergangenes Jahr im März wurde ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus geblitzt. Statt den erlaubten 100 km/h wurden 150 km/h gemessen. Alarmiert wurde er wegen eines Großbrandes in einer Fabrik. Das berichtet der SWR.

Aufgrund der Geschwindigkeitübertretung wurden für die Einsatzkraft ein Bußgeld von € 200,- und ein Monat Fahrverbot verhängt.

Da der Feuerwehrmann mit der Entscheidung nicht einverstanden war wurde heute der Fall vor dem Amtsgericht Speyer verhandelt. Oftmals werden Geschwindigkeitübertretungen von Feuerwehrleuten im Einsatz nicht weiter verfolgt. Auslöser war diesmal aber die Zeitspanne zwischen Alarmierungszeit und dem Zeitpunkt der Geschwindigkeitsübertretung. Da diese 37 Minuten auseinanderlag entschied sich die Busgeldstelle den Fall weiter zu verfolgen.

Der Richter entschied aber für den Feuerwehrmann uns sah die Geschwindigkeitsüberprüfung als gerechtfertigt an.

Im Originalartikel des SWR wird der Feuerwehrmann als Mitglied der Feuerwehr Speyer benannt. Aufgrund der Bilder im Beitrag des SWR dürfte es sich hier aber um ein Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigshafen-Ruchheim handeln.

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