Während eines Einsatzes beleidigte ein 52-jähriger Mann Feuerwehrleute aus Malchow und Rogeez (Mecklenburg-Vorpommern) weil diese ihr Feuerwehrfahrzeug in seiner Einfahrt parkten.
Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
Hinterlasse jetzt einen Kommentar