Am späten Donnerstagabend des 19.02.2015, gegen 21.55 Uhr, kam es zu einem Küchenbrand in einem Mehrfamilienhaus an der Hüttenstraße im Erkrather Ortsteil Hochdahl (Nordrhein-Westfalen).
Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
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