Eine erneute Einschätzung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt (Bayern) hat ergeben, dass die ursprünglichen Vorwürfe bei der Einsatzfahrt des Notarztes nicht gegeben sind.
Eine verletzte Person und Sachschaden in Höhe von ca. 4.000 Euro stellen die Bilanz eines Fahrzeugbrandes mit anschließender Explosion an der Rastanlage „Bayerischer Wald“ in der Nähe von Hunderdorf (Bayern) dar.
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