Nach dem Heimflug von den Seychellen öffnete eine 49-jährige Frau in ihrer Wohnung in München (Bayern) ihren Koffer. Zu ihrer Verwunderung kletterte unmittelbar darauf ein etwa 10 Zentimeter großes, kriechendes Tier aus ihrem Koffer.
Beim Sprung vor einen einfahrenden Zug ist es für den Täter in der Regel vorhersehbar, dass er beim Zugführer einen psychischen Schaden verursacht. Dies entschied das Amtsgericht München (Bayern)
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