Zwei weitere Fälle von Brandstiftung, in einer Tiefgarage, konnten dem Mann auf Grund mangelnder Beweise nicht nachgewiesen werden und wurde davon freigesprochen. Bei dem Brand in seinem Nachbarhaus kam glücklicherweise niemand zu Schaden. Es handelt sich um ein Gebäude mit Ferienappartements, das zum Zeitpunkt der Brandstiftung nicht bewohnt war.
Auf die Frage des Gerichtes im Prozessauftakt, ob er die Taten begangen hatte, sagte der Angeklagte: „Dann würde ich 40 Jahre meines Lebens über den Haufen werfen.“ Im Falle eine Rechtskräftigen Verurteilung würde er seinen Job verlieren und auch aus der Feuerwehr ausscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat für den Brandstifter sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch erreichen. Beide Seiten wollen nun eine Revision prüfen.