FEUERWEHRLEBEN

Arbeitszeitenrichtlinie noch nicht vom Tisch

Vor einigen Monaten wurde intensiv von einer Neuerung der Europäischen Arbeitszeitenrichtlinie und ihren Auswirkungen für die freiwilligen Feuerwehren berichtet. Demnach soll die ehrenamtliche Tätigkeit zu der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hinzugerechnet werden.

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) erhebt schon seit März letzten Jahres vehement Einspruch dagegen, dass die frewillig geleistete Arbeit in der Feuerwehr als Arbeitszeit anerkannt werden soll. Im Mai wendete sich der DFV an den zuständigen EU-Kommissar László Andor in Brüssel. In seiner Antwort erklärt Andor, dass freiwillige Feuerwehren nicht generell aus der Richtlinie ausgenommen werden können, da sie in manchen Ländern nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten.

Das Deutsche Feuerwehrsystem besteht nun schon seit 150 Jahren. In Europa ist nur das System Österreichs vergleichbar. Wie die Zukunft für die freiwilligen Feuerwehren aussieht ist also weiterhin offen.

Quelle: DFV

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