FEUERWEHRLEBEN

Urteilsverkündung: Mit 2,2 Promille auf dem Weg zum Einsatz

Das Amtsgericht Lindau (Bayern) verurteilte einen 36-jährigen Feuerwehrmann zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Dieser verursachte am Neujahrsabend mit seinem PKW einen Schaden von 5000 Euro, als er unter enormem Alkoholeinfluss auf dem Weg zu einem Einsatz war.

In der Silvesternacht 2012 nahm der 36-jährige noch an der Silvesterbereitschaft seiner Wehr teil. Nachdem diese beendet war feierte er offenbar mit reichlich Alkohol den Jahreswechsel nach. Am Abend des ersten Januars wurde seine Feuerwehr zu einem Einsatz alarmiert. Der Angeklagte wurde durch seinen Funkmeldeempfänger aus dem Schlaf gerissen und machte sich ohne Überlegung mit seinem PKW auf den Weg. Nach rund 150 Metern Fahrt war die traurige Bilanz – eine beschädigte Garage sowie ein beschädigtes Fahrzeug und ein Schaden in Höhe von 5000 Euro.

Wie schwäbische.de berichtet musste er bereits im Januar 2012 seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben. Sein Verteidiger sprach von einem besonderen Fall, denn sein Mandant war schließlich nicht zum Vergnügen unterwegs, sondern um anderen Menschen zu helfen. Nichts desto trotz sprach der Richter eine Geldstrafe von 2700 Euro sowie den Führerscheinentzug für mindestens drei Monate aus. Über die Feuerwehr des Verurteilten wird seit dem Unfall, hinsichtlich des Alkoholkonsums, gespottet.

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