Bisher war den Feuerwehren in Sachsen nur eine Farbe für ihre Schutzbekleidung erlaubt. Das hat sich nun geändert.
Der Hintergrund ist, dass vorallem die sandfarbene Schutzkleidung eine deutlich höhere Schutzwirkung bieten soll, als die herkömliche Ausstattung. Ein Einfärben ist dabei aufgrund der Materialbeschaffenheit nicht möglich.
Quelle: sachsen.de