FEUERWEHRLEBEN

Hauptamtliche Führungskräfte in ehrenamtlichen Feuerwehrstrukturen

Führungskräfte Feuerwehr hauptamtlich

Im Oktober letzten Jahres hat Claus Lange, Direktor der Feuerwehr Hannover, ein paar Worte in der Brandschutz zu hauptamtlichen Führungskräften veröffentlicht. Aus dem Grund möchte ich mal ein paar Punkte von mir zu dem Thema schreiben.

Damit es nicht zu lang wird picke ich nur das Thema Anstellungsverhältnis raus. Alle anderen Punkte wie zeitliche Verfügbarkeit und fachliche Ausbildung spielen natürlich auch eine Rolle, werden hier aber nicht von mir betrachtet.

Nur die Leistung zählt

Ich selbst bin jemand der sehr leistungsorientiert ist. Das heißt, mir ist es erst mal egal was jemand für schicke Titel hat, ober er Frau oder Mann ist, hauptamtlich oder ehrenamtlich. In erster Linie soll er zeigen was er kann. Dieser Ansatz sollte grundsätzlich doch im Interesse von uns allen sein. Auch als Feuerwehrleute wollen wir doch für uns selbst und unsere Feuerwehren nur das Beste. Warum also bei der Führungsperson Abstriche machen? Claus Lange zitiert in seinem Editorial den Satz “Ehrenamtliche dürfen nicht von Hauptberuflichen geführt werden”. Solche Aussagen sind für mich nicht nachvollziehbar. Warum um Himmels Willen soll man denn als Feuerwehrler die interessante Gruppe der hauptamtlichen Feuerwehrführungskräfte ausklammern? Das wäre genauso wie wenn ein Bauunternehmer einen neuen Polier sucht, Voraussetzung: Er soll niemals auf dem Bau gearbeitet haben. Gärtner, Köche oder Fensterputzer sind willkommen, aber bitte keiner der es gelernt hat. Macht das Sinn? Ich denke nein.

Es gibt aber auch einen Punkt den ich bei einer hauptamtlichen Besetzung des Chefpostens kritisch sehe. Das liegt nicht an der Eigenschaft “hauptamtlich”, sondern am System selbst. Ist man nämlich als Beamter auf dem Posten, dann ist er dort erst mal gesetzt. Für den Bewerber kann das ein Vorteil sein, für den Landkreis und die Feuerwehren nicht unbedingt.

Wahlamt oder Lebensjob?

In Bayern heißt der Oberste im Landkreis Kreisbrandrat und wird von den Kommandanten alle sechs Jahre als Ehrenamtsposten gewählt. Das heißt spätestens nach sechs Jahren können die Feuerwehren die Reißleine ziehen oder eben verlängern. Letzteres natürlich nur, wenn sie mit der Arbeit ihres Kreisbrandrates zufrieden waren.

Erfolgt nun die Besetzung als Beamter der Qualifikationsebene 3 (gehobener Dienst), dann gibt es nach sechs Jahren keine Möglichkeit mehr den Kreisbrandrat abzuwählen. Gerade in einer Zeit in der es schon schwer genug ist auf zehn Jahre zu planen, sehe ich eine solche langfristige Besetzung kritisch. Wenn man einen Kreisbrandrat hat der einen guten Job macht und alle zufrieden sind ist das natürlich kein Problem, was aber wenn nicht?

Kreisbrandrat nur als befristete Stellen

Meine Vorschläge sind wohl weder mit Beamtenrecht noch mit dem Feuerwehrgesetz kompatibel, aber ich stelle hier einfach mal meine Ideen zur Diskussion. Ähnlich wie in großen Betrieben würde ich den Feuerwehr-Chefposten im Landkreis befristen oder zumindest mit einer möglichen Kündigungsfrist versehen. Dadurch sind Feuerwehren und auch Landratsamt auf der sicheren Seite. Hat man mit dem Kandidaten daneben gelangt, kann man auch das Arbeitsverhältnis beenden. Warum ist das wichtig? Wenn man vom schlechtesten Fall ausgeht, dann hat man den Kreisbrandrat von Anfang dreißig bis Anfang sechzig im Amt. Und dreißig Jahre ist eine unendlich lange Zeit wenns nicht richtig läuft.

Mehr Geld für den Feuerwehrchef

Natürlich müssen die Landkreise das höhere Risiko einer Entlassung auch für die zukünftigen Bewerber auf den Chefposten ausgleichen. Ansonsten haben die Leute wohl wenig Anreiz aus dem gesicherten Beamtenverhältnis auf den Posten eines Kreisbrandrates mit ungewisser Zukunft zu wechseln. Das können dann auch gerne mal € 10.000 oder € 20.000 mehr im Jahr sein. Auch wenn das nach viel klingt aber man muss sich hier einfach einen sehr, sehr guten Kandidaten reinholen. Die nächsten Jahre werden nicht einfacher und neben dem Fachwissen ist die Sozialkompetenz sehr wichtig. Auch im ehrenamtlichen Bereich steigt die Erwartungshaltung an Führungskräfte, weil es die Feuerwehrmitglieder in der Regel auch in ihren Betrieben so vorgelebt bekommen. Wenn man in seinem Unternehmen gefördert wird, ein tolles Team hat und motiviert wird, möchte man ein solches Umfeld natürlich auch in der Feuerwehr haben. Aus dem Grund muss man an der Spitze gute Leute haben. Dann doch lieber etwas mehr Geld in die Hand nehmen, als auf die Nase fallen und den Problemkandidaten nicht mehr losbekommen. Der kostet nämlich auch Geld und macht unter Umständen mehr kaputt als ganz.

An Zielen messen

Der Kreisbrandrat sollte auch Ziele bekommen. Dies können einmal harte Ziele sein, wie zum Beispiel die Zielerreichung bei Einsätzen im Landkreis und auch weiche Ziele die über einen Bewertungsbogen von den Kommandanten abgefragt werden. Sollte der Kandidat über viele Jahre mit seiner Zielerreichung total daneben liegen,  muss man sich als Landratsamt schon mal überlegen ob das so der Richtige auf dem Posten ist. Im Endeffekt läuft es so ja auch bei jedem Geschäftsführer. Entweder die Umsatzzahlen stimmen und die Mitarbeiter sind zufrieden oder man kann sich als Chef ein neues Betätigungsfeld suchen.

Ich denke, dass durch die reale Möglichkeit Führungskräfte zu entlassen, die Akzeptanz gegenüber hauptamtlichen Führungskräften massiv steigt. Gute und engagierte Kreisbrandräte werden belohnt und haben am Ende des Jahres mehr Geld in der Tasche. Führungskräfte bei denen es nicht richtig läuft können entlassen werden, zum Wohle des Landkreises.

Was denkt Ihr? Macht es Sinn den hauptamtlichen Chefposten der Feuerwehr mit Kündigungsfrist zu versehen oder sollte das bisherige System gefahren werden?

Zum Schluss noch eine kurze Anmerkung: Mein Ansatz bezieht sich ausdrücklich auf den Chef in ehrenamtlichen Feuerwehrstrukturen. Den Beamtenstatus bei bestehenden hauptamtlichen Feuerwehren stelle ich hier nicht in Frage, da man dort ganz andere Voraussetzungen und Möglichkeiten hat.

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