Die Leistungsfähigkeit über 60 jähriger Feuerwehrleute wird anscheinend sehr unterschiedlich aufgefasst. Vielleicht alles nur eine politische Frage?
In Hamburg sagt das Feuerwehrgesetz mit 60 Jahren ist der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr beendet. Dagegen hatte ein Hamburger Feuerwehrmann erfolglos geklagt. Das Oberste Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Gesetzes.
Währenddessen wird im niedersächsischen Landkreis Northeim geplant, die Altersgrenze von 62 auf 65 Jahre anzuheben. Man soll sich mit der Änderung schon einig sein; es muss nur noch der Landesfeuerwehrverband zustimmen.
Ganz anders sieht es dabei in Schleswig-Holstein aus: Wer will kann mit 60 in die Ehrenabteilung übertreten oder bis 67 weitermachen. In Bremen hingegen ist genau wie in Hamburg mit 60 Jahren Schluß. Man fragt sich dabei, warum das Höchstalter so unterschiedlich gehandhabt wird.
Liegt es vielleicht daran, dass Schleswig-Holstein und Niedersachsen Flächenstaaten sind, während Hamburg und Bremen als Städte zählen? Also daran, dass man in den Städten weniger Nachwuchsprobleme und vorallem noch die Berufsfeuerwehren hat. Auf jeden Fall ist fraglich, inwieweit der Feuerwehrmann als Mensch im Vordergrund steht.
Quellen: HNA.de und Hamburger Justiz