FEUERWEHRLEBEN

Stellungnahme des ADAC zu Fahrzeugen mit Flussiggasantrieb

Nach dem Betanken eines, mit Flüssiggas betriebenen Autos kam es zu einem Brand. Der ADAC hält Gasautos dennoch für sicher.

Ende Juli kam es in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)  zu einem schweren Unfall nach dem Betanken eines PKW. Dieser wurde nachträglich mit einer Flüssiggasanlange aufgerüstet. Kurz nach dem Betanken fing das Fahrzeug aus noch ungeklärter Ursache Feuer. Die junge Fahrerin konnte sich damals schwer verletzt aus dem Fahrzeug retten.

Angetrieben werden „Gasautos“ entweder mit Flüssiggas (auch Autogas oder LPG) oder Ergas (CNG). Erstere erfreuen sich größerer Beliebtheit, da die Umrüstungskosten relativ gering ausfallen. Beide Antriebsstoffe werden in speziellen Gasbehältern aufbewahrt, welche mit einem Sicherheitsventil ausgestattet sind. Selbst bei einem Vollbrand besteht laut ADAC deshalb keine Explosionsgefahr, da hierdurch Überdruck kontrolliert abgelassen wird. In den vergangenen Jahren wurden ebenfalls sowohl mit Erdgas- als auch Autogasfahrzeugen umfangreiche Crashtest durchgeführt. Hierbei blieb auch bei einem Auffahrunfall mit 60 km/h die Gasanlage und die Befestigung des Gastanks unversehrt.

Quelle: Focus online und ADAC

Die mobile Version verlassen