FEUERWEHRLEBEN

4,25 t Feuerwehrführerschein vom Tisch?

Modernes TSF-W der Feuerwehr Stockach

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Bayern hatte über eine Bundesratsinitiative versucht die Gewichtsbegrenzung für Führerscheine der Klasse B (ehemals Klasse 3) zu lockern. Der Wunsch war die Grenze von 3,5 Tonnen auf 4,25 anzuheben. Nun hat die Bundesregierung den Antrag aber gekippt.

Modernes TSF-W der Feuerwehr Stockach

Wie heißt es so schön, früher war alles besser. Die Fahrzeuge kleiner und leichter und mit dem Führerschein durfte man bis zum kleinen LKW auch alles fahren. In den letzten Jahren hat sich aber die Situation verändert. Seit der Einführung der neuen Führerscheinklassen ist für Besitzer des Standardführerscheins Klasse B, bei 3,5 Tonnen Schluss. Ab 3.5000 Kg beginnen die leichten LKW und es ist der Führerschein C1 erforderlich.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Fahrzeuge tendentiell auch immer größer und schwerer werden. Schaut man sich das kleinste wasserführende Feuerwehrfahrzeug, das TSF-W an, so ist man man hier dem Gewicht schon weit drüber. Aufbauhersteller wie Schlingmann, Ziegler oder Iveco Magirus geben bei ihren Fahrzeugpräsentation des TSF-W ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) zwischen 5.990 kg und 7.490 kg an. Lediglich das TSF ohne Wassertank schafft es haarscharf genauf auf ein zGG von 3,5 Tonnen. Allerdings dürfen auch diese Fahrzeuge nach Norm bis zu vier Tonnen auf die Waage bringen.

TSF der älteren Generation unter 3,5 Tonnen (FF Eisolzried)

Gerade für kleinere Feuerwehren die bisher auf Tragkraftspritzenfahrzeuge setzten wird es durch das Ausscheiden von älteren Kameraden mit den alten “Dreier” immer schwieriger die Fahrzeuge zu bewegen. Aus diesem Grund unterstützt auch der Landesfeuerwehrverband Bayern die Initiative der Bayerischen Staatsregierung. Zudem wird von Seiten des LFV argumentiert, dass mit dem Führerschein B auch Anhänger bis 750 kg gezogen werden können und somit auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 kg erreicht wird.

Man kann gespannt sein ob das Thema nun runter vom Tisch ist oder nochmal aufkommt. Diskutiert wirde die Problematik schon seit längerem. Eine mögliche Alternative könnte es sein, gesetzeskonform TSF mit einem Anhänger auszustatten um ein Teil der Ausrüstung dort unterzubringen.

Hinzu kommt, dass auch die Argumentation gegenüber der Bevölkerung schwer fallen dürfte. Warum sollte jeder Bürger einen Zusatzführerschein machen um Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu bewegen, wenn die Feuerwehr davon Abweichen kann? Gerade aber bei Alarmfahrten ist das Unfallrisiko wesentlich höher wie bei Fahrten ohne Sondersignal.

Nicht zuletzt sollten sich aber auch die Beschaffer bei den Feuerwehr Gedanken machen ob es Sinn macht die Fahrzeuge immer noch größer zu züchten. Es gibt schon jetzt TSF-W die gerade noch unter 7,5 Tonnen kommen. Hier hilft dann auch keine Sonderregelung für die Feuerwehr sondern nur eine vernünftige und ehrliche Beschaffung von Fahrzeugen anstatt eines aufgepimpten TSF-W im LF Format.

Bleibt zuletzt nur noch einen Staunen über die Begründung der Bundesregierung, zu Ablehnung des Führerscheins. Nicht einer der oben aufgeführten Punkte wurde aufgeführt. Nein, eine Ausnahmeregelung beim Führerschein sei nicht möglich da die Feuerwehren nicht zum Katastrophenschutz im Sinne der EU-Vorschriften zählen. Ist eine sehr interessante Begründung. Bisher war die Feuerwehr für mich immer ein tragende Säule des deutschen Katastrophenschutzes.

Weitere Infos gibts es auch hier.

Quellen:
Bayerisches Staatsministerium des Innern
LFV Bayern

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