Zugeparkte Feuerwehrzufahrten, schlecht für meinen Blutdruck

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Was  zugeparkte Feuerwehrzufahrten angeht reagiere ich echt empfindlich. Wenns im Einsatz drauf ankommt hat man schon genug mit den Widrigkeiten der Örtlichkeiten zu kämpfen, da ist es richtig spitze wenn auch noch die einzige Anfahrt bewußt zugeparkt wird. Blöderweise sind auf meinem Weg zur Arbeit drei Feuerwehrzufahrten die regelmäßig dicht sind, das nervt gewaltig.

So aus dem Bauch würde ich sagen, dass bei 1/3 der Zeit Fahrzeuge die Feuerwehrzufahrten versperren. Bei zwei der Objekte führt es dazu, dass der komplette Innenhof der Gebäude nicht mehr mit einer Drehleiter angefahren werden kann.

feuerwehrzufahrt_zugeparkt_002Anlass für diesen Artikel war aber der Falschparker des Monats. Der hat es nicht mal geschafft sein Fahrzeug drei Stellplätze weiter abzustellen. Um ganze 8 Meter (!) Fußweg zu sparen hat er sich genau vor die Feuerwehrzufahrt gestellt. Natürlich auch gleich auf einen Unterflurhydranten so dass die Wasserentnahme dort auch nicht möglich ist. Ich möchte mal wirklich wissen was sich die Leute da denken.

Was kann aber die Feuerwehr dagegen tun? Eine Idee wäre Flyers zu drucken auf denen die Wichtigkeit von Feuerwehrzufahrten erklärt werden. Gibt man jedem Feuerwehrmitglied eine Handvoll mit, können die bei Missachtung Hinweiszettel an die Windschutzscheibe geheftet werden. Allerdings sollte dies vorher mit der Gemeinde bzw. Stadt abgestimmt werden da die Verteilung von Flyern unter Umständen genehmigungspflichtig ist. Einige Feuerwehren packen sich die Handzettel auch auf die Feuerwehrfahrzeuge um sie bei Bedarf zu verteilen.

Aber auch im Übungsdienst kann man sich auf solche Situationen vorbereiten. Gerade Feuerwehren mit Drehleitern verlassen sich oft auf die DLK als Rettungs- und Brandbekämpfungsweg. Da es aber, wie im beschriebenen Fall sein kann, dass entsprechende Zufahrtswege kein Durchkommen ermöglichen, ist ein sicherer Umgang mit tragbaren Leitern wichtig für den Einsatzerfolg. Insbesondere die Schiebleiter ist durch die Höhe und Gewicht nicht ohne.

Aber zumindest bin ich nicht der einzige der sich über zugeparkte Feuerwehrzufahrt aufregt 😉 (hier, hier und hier).

Wie sieht es bei Euch aus. Sprecht Ihr Autofahrer an die Feuerwehrzufahrten verstellen. Beübt Ihr auch als Feuerwehr mit Drehleiter regelmäßig die tragbaren Leitern?

10 Kommentare zu Zugeparkte Feuerwehrzufahrten, schlecht für meinen Blutdruck

  1. Oh ja wie gut kenn ich das. Man selbst hat natürlich oft das Problem einen geeigneten Parkplatz zu finden, und da kommen Feuerwehrausfahrten schon in betracht. Aber, ich habe und würde mich niemals, und sei es nur für ein paar Minuten, auf solch einen Platz stellen. Ich verstehe auch nicht wie sich jemand rausnehmen kann diesen RETTUNGSWEG zu blockieren.

  2. Als ich mich mal an unserer FH beim Hausmeister beschwert habe über eine zugeparkte Feuerwehrzufahrt wurde ich wieder weg geschickt.

    Mittlerweile würde ich einfach, wenn ich wüsste das er Dienst hat, unseren SBI anrufen, der würde das ganze dann schon klären.

  3. Sehr gut fand ich den Link zum Sternblog. Mir ist das nämlich selbst schon öfters aufgefallen, dass die Polizei sich öfters in die Feuerwehreinfahrten stellt. “Wir sind ja gleich wieder da” und gingen bei einer großen Fastfoodkette sich was zum essen holen. Auf meinen Hinweis, lachten sie nur und gingen weiter. Zum Glück habe ich einen Presseausweis, der dann seine Wirkung nicht verfehlte.

  4. basti schubert // 6. Juni 2009 um 13:28 // Antworten

    wir haben in münchen fertige flyer von der branddirektion die wir “aus gegebenen anlass” den leuten unter den scheibenwischer klemmen.

    in jedem großfahrzeug ist ein handbestand und viele kameraden haben welche im privat pkw.

  5. Liebe Feuerwehrkameraden,

    da wir in Brandfällen auch gem. der §§ 35 und 38 StVO Sonder- und Wegerechte wahrnehmen, da dies geboten ist, um “Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden und bedeutende Sachwerte zu erhalten” (§38 I StVO), sind die §§34 StGB und 228 BGB sehr interessant. Demnach begeht der Feuerwehmann KEINE Sachbeschädigung (Strafrecht, StGB) und kann nicht zivilrechtlich zum Schadensersatz herangezogen werden (Zivilrecht; BGB), wenn er in irgendeiner weise das Fahrzeug entfernt und es dabei beschädigt, soweit dies nicht unverhältnismäßig ist!!! Ergo, es brennt ein Haus (alleine das reicht schon), zusätzlich muss mit noch im Haus befindlichen Personen gerechnet werden, so ist es durchaus legitim, die Scheibe des parkenden Fahrzeuges einzuschlagen, die Handbremse zu lösen und es zur Seite zu schieben. Allerdings sollte unbedingt die Polizei im Anschluss hinzugezogen werden, da zum Einen der Eigentümer Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten begangen hat und zum anderen das Fahrzeug sichergestellt werden muss, da es ja nun eine offene Scheibe hat und nicht mehr gegen Diebstahl gesichert ist. Unterbleibt dieses, dann ist es nicht mehr von der Nothilfe gedeckt und der Verursacher kann für einen ggf. anschließend erfolgenden Diebstahl zur Verantwortung gezogen werden. Also kurz, Auto irgendwie öffnen, wegschieben, Polizei verständigen und einen Kameraden abstellen, bis die Polizei eintrifft, der Rest weiter zur Rettung von Menschen und/oder bedeutenden Sachwerten.

    Viele Grüße

  6. Schade das unsere Gesetzgebung es nicht zulässt das man den Einsatzfahrzeugen einfach geeignete Ramm- und Räumeinrichtungen verpasst und die Blockierparker ihre Kfz ohne rücksicht auf Verluste aus dem Weg gerammt werden können, genug Masse hat so ein Tlf ja um auch effektiv zu rammen.
    Zusätzlich schweigt sich diese Tatsache schnell herum und binnen Jahresfrist würde niemand mehr so dämlöich parken.

  7. Was auch sehr wirkungsvoll ist: sich mit dem LF davor stellen und solange das Horn ziehen, bis besagte Person kommt. Dem ist es dann soooo peinlich, dass er es nie wieder tut 🙂

  8. In den Staaten haben Einsatzfahrzeuge nicht umsonst Rammrahmen.

    Aber gibt eine einfache und schnelle Lösung für das Problem, in Kfzwerkstädten gibt es so Geräte, von denen man jeweils eins unter den Reifen eines PKWs packt und die dann sehr leicht wegschieben kann. Ohne Beschädigung. Ich habe leider keine Ahnung, wie die genannt werden. Aber wäre eine sinnvolle Ausrüstung für die meisten Einsatzfahrzeuge. Auf RTW und NEF werden die nur leider nicht draufpassen.

    Hab den Tipp von so verrückten Stadt-Chaoten, die hier bei uns im Villenviertel die Luxuslimusienen umparken wollten… kreativ sind se ja, aber über das Planungstadium kommen die Kiffer nicht hinaus 😉

    Ansonsten hilft nur Muskelkraft. Autos wegwippen haben wir schon in der JF gelernt.

    Im Breisgau gibts das Problem im RD lustigerweise nicht – da kommt der Notarzt immer mitm Heli 😉 wer da blöde parkt, kriegt sein Auto ge”kießstrahlt”…

  9. bei einem Auto seh ich auch kein problem
    schlimmer ist es nur wenn schaulustige eine einge zufahrtsstraße zuparken wie es bei uns in der gegend geschehen ist eine hat sich sogar so blöd hingestellt das niemand mehr durchkonnte
    dieses auto wurde allerdings dann in den straßengraben “GEHOBEN” es mußte dann nach dem einsatz vom abschleppdienst wider herausgehoben werden was besitzer selbst veranlassen und zahlen mußte 🙂

  10. Eine Wohnungsgenossenschaft hat extra ein Schild anfertigen lassen: “Wer hier parkt, gefährdet Menschenleben.”
    Ansonsten immer wieder Polizei anrufen und abschleppen lassen: Bußgeld von 35 Euro und Abschleppkosten ca. das zehnfache. Spätestens dann macht der Halter es nie wieder, hoffentlich!

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